Als digitale Zeitschrift anerkannt: Deutsche Bibliothek Berlin - Frankfurt - München - ISSN: 2190-9873 Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Fisku's Blick in die Kasse

Das neue, zentrale Kontrollinstrument der Finanzbehörden.


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch (13.07.2016) den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen.

Experten sagen: „Die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen wirksam bekämpft, ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug und Steuerverkürzung.

 WICHTIG:
es gibt weiterhin keine Verpflichtung zur Verwendung eines elektronischen Kassensystems.  Sofern jedoch eine elektronische Kasse eingesetzt wird, gelten neue Anforderungen durch die Finanzverwaltung.

Hier sind folgende Veränderungen und Fristen zu beachten:

31.12.2016
Zu diesem Datum endet die Übergangsregelung, die es erlaubt,  Kassensysteme  zu verwenden, die noch nicht in der Lage sind, alle steuerlich relevanten Einzeldaten im eigenen System oder auf einem externen Speichermedium zu sichern.

01.01. 2017 
Ab hier gilt für elektronische Kassensysteme die Einzelaufzeichnungspflicht. 
Diese beinhaltet insbesondere Journal- und Auswertungsdaten, sowie Programmierungsdaten und evtl. mit dem System elektronisch erzeugte Rechnungen. All diese Daten sind vollständig und unveränderbar zu speichern. Zudem muss es der Finanzverwaltung möglich sein, diese Daten in einem auswertbaren Format auszulesen.

01.01.2020
es dürfen verpflichtend nur noch Kassensysteme eingesetzt werden, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert wurden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass eine Manipulation ausgeschlossen wird und die Speicherung aller erforderlichen Daten erfolgt.

31.12.2022
bis hierhin dürfen Kassensysteme weitergenutzt werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen des alten Rechts entsprechen (ab 01.01.2017) und sich die technischen Sicherheitseinrichtungen nicht aufrüsten lassen.


NEU: die Kassennachschau

Die gleichzeitig  vorgesehene Einführung einer unangekündigten Kassennachschau gibt den Finanzbeamten  vor Ort ein wichtiges  Instrument für eine effiziente Prüfung an die Hand.

 Die neue Kassen-Nachschau ist das zentrale Kontrollinstrument der Finanzbehörden.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) geht für die Kassen-Nachschau von einer durchschnittlichen Dauer von 30 Minuten aus, heißt es im Kabinettsentwurf. 
Die Kassen-Nachschau werde anders als Außenprüfungen nicht angekündigt und könne „von unterschiedlicher Tiefe und Dauer“ sein.

Bedeutet in Klartext:
Steuerprüfer kommen demnächst unangekündigt in Ihren Salon, lesen die Daten der Kasse aus und sind innerhalb von 30 Minuten fertig – damit werden künftig auch deutlich mehr Kassenprüfungen möglich sein.

 Das neue Kassen-Gesetz sieht künftig auch Durchsuchungen von Privatwohnungen von Steuerpflichtigen vor. Dazu soll das Grundrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“ eingeschränkt werden. Außerdem müssen Friseure (wie auch  alle anderen Kaufleute)  ihren Kunden auf Verlangen bei jedem Salonbesuch einen Beleg aushändigen.

 Finanzbeamte werden nicht nur  unangemeldete Kassenprüfungen vornehmen, sondern auch  Testkäufe und Observierungen vornehmen.  
Zudem werden die Kassensysteme lückenlos überwacht. Wer manipuliert, muss mit 25.000 Euro Strafe rechnen – zusätzlich zu den etwaigen Steuernachzahlungen.

Foto
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